Veröffentlicht am März 12, 2024

Eine rechtssichere Betriebsvereinbarung zum Homeoffice ist kein starres Regelwerk, sondern ein strategisches Instrument zum Ausgleich der Interessen von Arbeitgeber und Belegschaft.

  • Sie schafft klare Rahmenbedingungen für Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Kostentragung und beugt so Konflikten vor.
  • Sie etabliert eine Schutzfunktion gegen digitale Überlastung und sichert die Einhaltung von Datenschutz und Arbeitsschutz.

Empfehlung: Betrachten Sie die Verhandlung nicht als administrative Pflicht, sondern als Chance, eine moderne, flexible und faire Arbeitskultur aktiv zu gestalten und rechtlich abzusichern.

Die Einführung von Homeoffice und mobiler Arbeit hat sich von einem Trend zu einer festen Grösse in der deutschen Arbeitswelt entwickelt. Für HR-Manager und Betriebsräte entsteht daraus jedoch ein komplexes Spannungsfeld: Wie schafft man einen Rahmen, der die gewünschte Flexibilität ermöglicht, ohne die rechtlichen Schutzmechanismen und betrieblichen Erfordernisse zu untergraben? Viele Diskussionen drehen sich um offensichtliche Punkte wie die Kostenübernahme für Büromaterial oder die Sicherstellung des Datenschutzes. Diese Aspekte sind zwar wichtig, greifen aber zu kurz.

Der entscheidende Unterschied liegt oft im Detail, etwa in der rechtlichen Abgrenzung: Während Homeoffice sich auf einen fest eingerichteten Telearbeitsplatz in der Privatwohnung des Mitarbeiters bezieht (und die Arbeitsstättenverordnung greift), meint mobile Arbeit die ortsunabhängige Tätigkeit, beispielsweise im Zug oder im Café, ohne festen Arbeitsplatz. Eine gute Betriebsvereinbarung muss beide Szenarien berücksichtigen und präzise regeln. Der wahre Hebel für eine erfolgreiche Implementierung liegt jedoch tiefer. Es geht nicht darum, eine Checkliste abzuarbeiten, sondern einen nachhaltigen Interessenausgleich zu finden.

Dieser Artikel verlässt daher die ausgetretenen Pfade. Statt die üblichen Punkte aufzuzählen, beleuchten wir die kritischen Fragen, die in der Praxis über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Wir analysieren, wie eine durchdachte Betriebsvereinbarung als strategisches Instrument dient, um Produktivität, Mitarbeiterzufriedenheit und rechtliche Sicherheit in Einklang zu bringen. Es geht darum, die Fallstricke zu erkennen und Regelungen zu schaffen, die von beiden Seiten als fair und schützend empfunden werden.

Die folgenden Abschnitte bieten Ihnen als Entscheidungsträger konkrete Analysen und Lösungsansätze für die zentralen Herausforderungen bei der Gestaltung von New-Work-Strukturen. Entdecken Sie, wie Sie eine robuste Basis für die Zukunft der Arbeit in Ihrem Unternehmen schaffen.

Warum sind zwei Teilzeitkräfte oft produktiver als eine Vollzeitkraft auf Führungsebene?

Das Modell des Jobsharings, insbesondere in Führungspositionen („Top Sharing“), stellt eine radikale Abkehr vom traditionellen Bild des allgegenwärtigen Managers dar. Die Annahme, dass eine einzelne Vollzeitkraft per se leistungsfähiger ist, wird durch die Praxis zunehmend widerlegt. Zwei Führungskräfte in Teilzeit bringen oft eine höhere kumulierte Produktivität und bessere Entscheidungsgrundlagen. Der Grund liegt in der Kombination unterschiedlicher Perspektiven, der gegenseitigen Kontrolle („Vier-Augen-Prinzip“) und der Möglichkeit, Stärken zu bündeln und Schwächen auszugleichen. Während eine Person operativ tätig ist, kann die andere strategisch planen, was zu einer qualitativ hochwertigeren Arbeitsleistung führt.

Dieser Produktivitätsgewinn entsteht jedoch nicht von allein. Er erfordert eine Unternehmenskultur, die von Vertrauen und Ergebnisorientierung geprägt ist, statt auf reiner Anwesenheitskontrolle zu basieren. Die interne Organisation eines solchen Tandems muss als deren Kernkompetenz betrachtet werden, in die sich das höhere Management nicht einmischt. Die Effektivität des Modells hängt entscheidend von der nahtlosen Kommunikation und der klaren Aufgabenteilung innerhalb des Duos ab. Für eine Betriebsvereinbarung bedeutet dies, die systemischen Voraussetzungen für solche Modelle zu schaffen, beispielsweise durch angepasste IT-Rechte und eine Kultur, die permanente Verfügbarkeit nicht mehr als alleinigen Massstab für Engagement wertet.

Zudem ermöglicht dieses Modell eine höhere Resilienz. Der Ausfall einer Person durch Krankheit oder Urlaub führt nicht zum Stillstand, da die zweite Kraft die Kontinuität gewährleistet. Dies reduziert Projektrisiken und sorgt für eine stabilere Führung, was sich positiv auf das gesamte Team auswirkt. Die Herausforderung für Betriebsräte und HR liegt darin, diese Vorteile zu erkennen und die strukturellen Hürden für Führungstandems abzubauen.

Wie organisieren Sie die Erreichbarkeit bei reduzierter Arbeitszeit ohne Kundenfrust?

Die Balance zwischen der Flexibilität für Mitarbeitende und der Verlässlichkeit für Kunden und Kollegen ist eine der zentralen Herausforderungen im mobilen Arbeiten. Eine reduzierte Arbeitszeit oder flexible Einteilung darf nicht zu Lasten der externen und internen Servicequalität gehen. Der Schlüssel liegt in der Schaffung von Transparenz und klaren Regeln, die in der Betriebsvereinbarung festgeschrieben werden. Es geht darum, das Prinzip „Wann wird gearbeitet?“ durch „Wann bin ich erreichbar und für wen?“ zu ersetzen.

Eine effektive Lösung ist die Implementierung von Kernarbeitszeiten, in denen eine generelle Erreichbarkeit für alle Teammitglieder sichergestellt ist, ergänzt durch flexible Arbeitszeitfenster. Noch wichtiger ist jedoch ein dynamisches Status-System. Visuelle Indikatoren, ähnlich einem Ampelsystem, können im internen Kommunikationstool anzeigen, ob ein Mitarbeiter gerade verfügbar, in konzentrierter Arbeit oder nicht erreichbar ist. Dies reduziert unnötige Unterbrechungen und steuert die Erwartungshaltung.

Digitales Ampelsystem zur Anzeige der Erreichbarkeit am modernen Arbeitsplatz

Dieses System, wie es die obige Symbolik andeutet, professionalisiert die Kommunikation. Statt auf eine Antwort zu hoffen, wissen Kollegen sofort, wann eine Reaktion zu erwarten ist. Für externe Kunden müssen klare Vertretungsregelungen und geteilte Postfächer sicherstellen, dass Anfragen auch bei Abwesenheit einzelner Personen zeitnah bearbeitet werden. Die Betriebsvereinbarung sollte daher nicht nur die Pflicht zur Erreichbarkeit definieren, sondern auch das Recht auf Nichterreichbarkeit ausserhalb der festgelegten Zeiten verankern, um die Grenzen zu schützen.

Coworking-Space oder Homeoffice-Pauschale: Was lohnt sich steuerlich für Ihre Mitarbeiter?

Die Frage der Kostentragung ist ein klassischer Verhandlungspunkt in Betriebsvereinbarungen zum Homeoffice. Neben der Ausstattung stellt sich vor allem die Frage, wie der Arbeitsort selbst kompensiert wird. Für Mitarbeiter, die kein separates Arbeitszimmer nachweisen können oder wollen, bietet das deutsche Steuerrecht seit einiger Zeit die Homeoffice-Pauschale. Alternativ gewinnt die Übernahme der Kosten für einen externen Coworking-Space an Bedeutung. Beide Modelle haben signifikant unterschiedliche Auswirkungen für Arbeitnehmer und müssen daher sorgfältig abgewogen werden.

Die Entscheidung zwischen diesen beiden Optionen ist nicht nur eine Frage der Unternehmenskultur, sondern hat handfeste finanzielle und administrative Konsequenzen. Während die Homeoffice-Pauschale eine unkomplizierte Lösung darstellt, kann die Kostenübernahme für einen Coworking-Platz für bestimmte Mitarbeitergruppen attraktiver sein, da sie eine klare Trennung von Arbeit und Privatleben ermöglicht und soziale Interaktion fördert. Für den Arbeitgeber stellt sich die Frage, welches Modell die Mitarbeiterbindung am besten unterstützt und gleichzeitig im administrativen Rahmen bleibt. Eine umfassende Betriebsvereinbarung sollte idealerweise beide Optionen vorsehen und die Wahlmöglichkeiten sowie deren jeweilige Voraussetzungen klar definieren.

Der folgende Vergleich zeigt die wesentlichen Unterschiede aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht, basierend auf einer Analyse der aktuellen Rechtslage in Deutschland.

Steuerliche Behandlung: Homeoffice-Pauschale vs. Coworking-Space
Aspekt Homeoffice-Pauschale Coworking-Space
Steuerliche Absetzbarkeit Bis 1.260€/Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG) Volle Kostenübernahme durch AG steuerfrei
Sozialversicherung Pauschale bis 50€/Monat sv-frei Als Arbeitsplatz sv-frei
Dokumentation Minimal Nachweis erforderlich
Flexibilität Sehr hoch Ortsgebunden

Die Tabelle verdeutlicht, dass die Wahl stark von den individuellen Präferenzen des Mitarbeiters und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens abhängt. Ein Coworking-Budget kann als attraktiver Benefit positioniert werden, während die Homeoffice-Pauschale auf maximale Flexibilität und minimalen administrativen Aufwand setzt.

Die Burnout-Falle im Homeoffice: Wie verhindern Sie ständige Erreichbarkeit?

Die grösste Gefahr des Homeoffice liegt in der „Entgrenzung“ – dem Verschwimmen der Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben. Ohne den physischen Wechsel des Ortes und die sozialen Signale des Feierabends besteht das Risiko einer permanenten mentalen Verbindung zur Arbeit. Dies führt zu digitalem Stress und erhöht die Gefahr eines Burnouts. Eine Betriebsvereinbarung hat hier eine entscheidende Schutzfunktion, die weit über die reine Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes hinausgeht. Es geht darum, eine Kultur zu etablieren, die aktive Pausen und das „Abschalten“ nicht nur erlaubt, sondern aktiv fördert.

Die Freiwilligkeit des mobilen Arbeitens ist dabei ein Grundpfeiler. Kein Mitarbeiter sollte sich gedrängt fühlen, im Homeoffice zu arbeiten, wenn die häuslichen Bedingungen dies nicht zulassen. Darüber hinaus müssen die gesetzlichen Ruhezeiten, insbesondere die 11-stündige Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen, ohne Ausnahme gelten und technisch unterstützt werden, z.B. durch verzögerte E-Mail-Zustellung nach Feierabend. Eine aktuelle WSI-Studie zeigt, dass in Betrieben mit starken Mitbestimmungsrechten die positiven Erfahrungen überwiegen: 86% der Beschäftigten in mitbestimmten Betrieben berichten von positiven Erfahrungen, verglichen mit 77% im Durchschnitt aller Befragten. Dies unterstreicht die Wirksamkeit von gemeinsam gestalteten Regeln.

Die Verantwortung liegt aber nicht nur beim Arbeitgeber. Auch Mitarbeiter müssen lernen, klare Grenzen zu ziehen. Die Betriebsvereinbarung kann hierfür den Rahmen schaffen, indem sie konkrete Massnahmen und Erwartungen formuliert. Der Fokus sollte dabei stets auf der Arbeitsleistung und den Ergebnissen liegen, nicht auf der reinen Online-Präsenz.

Ihre Checkliste zum Schutz vor digitalem Stress

  1. Definieren Sie klare Regeln zur Nichterreichbarkeit ausserhalb der Arbeitszeiten und fördern Sie die Freiheit bei der Arbeitszeitgestaltung.
  2. Stellen Sie die strikte Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und gesetzlichen Ruhepausen sicher, auch im Homeoffice.
  3. Verankern Sie die ausnahmslose Geltung der 11-Stunden-Ruhezeit zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten.
  4. Etablieren Sie die Freiwilligkeit von mobilem Arbeiten und Homeoffice als unumstössliches Grundprinzip in der Vereinbarung.

Wie führen Sie hybride Meetings, bei denen sich niemand ausgeschlossen fühlt?

Hybride Meetings, bei denen ein Teil der Teilnehmer vor Ort und ein anderer Teil remote zugeschaltet ist, sind zur neuen Normalität geworden. Sie bergen jedoch eine erhebliche soziale und organisatorische Gefahr: den „Proximity Bias“. Menschen, die physisch anwesend sind, werden unbewusst als wichtiger wahrgenommen. Sie dominieren die Diskussion, während Remote-Teilnehmer zu passiven Zuschauern degradiert werden. Dies führt zu Frustration, Informationsverlust und einem Gefühl der Ausgrenzung. Eine Betriebsvereinbarung sollte daher nicht nur die technische Ausstattung regeln, sondern auch klare Verhaltensregeln für hybride Zusammenarbeit festlegen.

Der Schlüssel zu inklusiven hybriden Meetings ist die Etablierung einer „Remote-First“-Mentalität. Das bedeutet, das Meeting so zu gestalten, als wären alle Teilnehmer remote. Jeder Teilnehmer, auch die im Konferenzraum, sollte sich mit seinem eigenen Laptop einwählen. Diskussionen finden primär über das digitale Tool statt (z.B. Handheben-Funktion, Chat für Fragen), um allen die gleiche Chance zur Partizipation zu geben. Der Moderator spielt eine entscheidende Rolle, indem er aktiv die Wortmeldungen der Remote-Teilnehmer einholt und Nebengespräche im Raum unterbindet.

Fallbeispiel: Remote-First-Mentalität bei der Deutschen Bahn

Ein prägnantes Beispiel liefert die DB Netz AG. Carola Garbe, die sich dort die Stelle der Personalleiterin im Regionalbereich Ost mit einer Kollegin teilt, berichtet von der Einführung des Jobsharings für Führungskräfte. Anfangs gab es erhebliche Widerstände, insbesondere auf den mittleren Führungsebenen, die an traditionelle Präsenzmodelle gewöhnt waren. Inzwischen habe jedoch ein Umdenken eingesetzt. Die positive Erfahrung mit dem Führungs-Tandem hat geholfen, die Akzeptanz für flexible Modelle zu steigern und die Notwendigkeit einer inklusiven, hybriden Kultur zu verdeutlichen, die nicht mehr allein auf physischer Anwesenheit basiert.

Die Betriebsvereinbarung sollte daher einen Leitfaden oder eine verpflichtende Netiquette für hybride Meetings enthalten. Dazu gehören Punkte wie die pünktliche Bereitstellung von Agenden und Dokumenten, die Nutzung qualitativ hochwertiger Audio- und Videotechnik und die Ernennung eines Moderators, der für die Einhaltung der Spielregeln verantwortlich ist. Nur so wird sichergestellt, dass der Informationsfluss nicht abreisst und sich alle Teammitglieder, unabhängig von ihrem Standort, als vollwertiger Teil des Teams fühlen.

Wie legen Sie alte Gewohnheiten ab, um neue Frameworks zu meistern?

Die Einführung einer Betriebsvereinbarung zum Homeoffice ist mehr als ein juristischer Akt; sie ist ein tiefgreifender Kultureingriff, der auf etablierte Verhaltensweisen und Denkmuster trifft. Die grösste Hürde ist oft nicht die Technik oder die rechtliche Formulierung, sondern die Macht der Gewohnheit. Führungskräfte sind es gewohnt, ihre Teams durch physische Präsenz zu führen („Management by Walking Around“), und Mitarbeiter haben gelernt, ihre Leistung durch Sichtbarkeit zu signalisieren. Neue Frameworks wie Vertrauensarbeitszeit oder ergebnisorientierte Steuerung erfordern von beiden Seiten ein radikales Umdenken.

Dieser Wandel kann nicht von oben verordnet werden. Der Versuch, neue Arbeitsweisen zu erzwingen, führt unweigerlich zu Widerstand und Misstrauen. Aus rechtlicher Sicht ist das Prinzip der Freiwilligkeit entscheidend: Weder kann der Arbeitgeber Homeoffice einseitig anordnen, noch kann der Arbeitnehmer es ohne Weiteres erzwingen, sofern es keine entsprechende betriebliche Regelung gibt. Eine Betriebsvereinbarung schafft hier den notwendigen Rahmen, doch ihre Akzeptanz hängt davon ab, wie der Übergang gestaltet wird. Es braucht klare Kommunikation über das „Warum“, begleitende Schulungen für Führungskräfte zum Thema „Führen auf Distanz“ und die Schaffung psychologischer Sicherheit für Mitarbeiter.

Der Schlüssel liegt darin, alte Gewohnheiten nicht zu bekämpfen, sondern sie durch attraktivere neue zu ersetzen. Statt Anwesenheit zu kontrollieren, sollten Führungskräfte lernen, klare Ziele zu definieren und regelmässiges, strukturiertes Feedback zu geben. Mitarbeiter wiederum müssen lernen, proaktiv über ihre Ergebnisse zu kommunizieren und ihre Arbeitszeit selbstverantwortlich zu managen. Die Betriebsvereinbarung sollte diesen Lernprozess unterstützen, indem sie beispielsweise Experimentierphasen, regelmässige Evaluierungen und Coaching-Angebote vorsieht. Sie wird so vom reinen Regelwerk zu einem Instrument der Organisationsentwicklung.

Warum drucken Mitarbeiter E-Mails aus, obwohl es digitale Ablagen gibt?

Das Verhalten, E-Mails auszudrucken, erscheint im Zeitalter der Digitalisierung anachronistisch. Es einfach als Technikfeindlichkeit oder Ineffizienz abzutun, greift jedoch zu kurz. Oft ist dieses Verhalten ein Symptom für tiefere, ungelöste Probleme in der digitalen Arbeitsorganisation. Als Gestalter einer Betriebsvereinbarung ist es wichtig, diese Ursachen zu verstehen, anstatt nur die Nutzung von Druckern zu reglementieren. Häufig stecken dahinter legitime Bedürfnisse der Mitarbeiter, für die die digitalen Systeme keine adäquate Lösung bieten.

Eine zentrale Ursache ist das Bedürfnis nach Haptik und Übersicht. Ein Stapel Papier auf dem Schreibtisch kann als physische To-Do-Liste dienen, die eine unmittelbare, greifbare Übersicht über offene Aufgaben bietet, die ein überfüllter digitaler Posteingang nicht leisten kann. Für komplexe Dokumente, die konzentriertes Lesen und Kommentieren erfordern, empfinden viele das Lesen auf Papier als angenehmer und weniger ermüdend für die Augen. Dies ist ein valider Punkt im Sinne der Ergonomie und Arbeitsorganisation.

Eine weitere Ursache kann mangelndes Vertrauen in die digitale Ablage sein. Wenn Mitarbeiter befürchten, wichtige Informationen in unübersichtlichen Serverstrukturen nicht wiederzufinden oder wenn die Suche in digitalen Archiven umständlich ist, wird der Papierausdruck zur persönlichen „Sicherheitskopie“. Schliesslich kann es auch eine Frage der Gewohnheit sein, die über Jahre erlernt wurde und Sicherheit vermittelt. Eine Betriebsvereinbarung sollte hier ansetzen, indem sie nicht nur den Umgang mit Ressourcen regelt, sondern auch Ansprüche an die Benutzerfreundlichkeit (Usability) der IT-Systeme formuliert und Schulungen zur effizienten Nutzung digitaler Ablage- und Aufgabenmanagement-Tools vorsieht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betriebsvereinbarung ist ein strategisches Instrument zum Ausgleich der Interessen von Flexibilität und Kontrolle.
  • Klare Regeln zu Erreichbarkeit, Kostentragung und Meeting-Kultur beugen Konflikten vor und schaffen Fairness.
  • Die Schutzfunktion vor digitaler Überlastung und die Einhaltung von Ruhezeiten sind zentrale, nicht verhandelbare Bestandteile.

Warum ist der Status „Ausgelernt“ das grösste Risiko für Ihre Karriere ab 40?

In einer Arbeitswelt, die durch digitale Transformation und neue Kollaborationsmodelle geprägt ist, wird die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen zur wichtigsten Kernkompetenz. Die Vorstellung, nach der Ausbildung oder dem Studium „ausgelernt“ zu haben, ist nicht nur veraltet, sondern stellt ein existenzielles Karriererisiko dar. Dies gilt insbesondere im Kontext von Homeoffice und mobiler Arbeit. Die reduzierte informelle Interaktion im Büro – der schnelle Austausch an der Kaffeemaschine, das „Mithören“ von Kollegengesprächen – verringert die Möglichkeiten des passiven Lernens. Wer sich hier nicht aktiv um Weiterbildung bemüht, verliert schnell den Anschluss.

Die Verantwortung dafür liegt bei beiden Parteien. Arbeitnehmer müssen eine proaktive Haltung einnehmen und sich kontinuierlich mit neuen Tools, Methoden und fachlichen Entwicklungen auseinandersetzen. Arbeitgeber wiederum haben die Pflicht, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Eine Betriebsvereinbarung zum Homeoffice sollte daher zwingend einen Passus zur Qualifizierung und Weiterbildung enthalten. Dies kann die Bereitstellung eines jährlichen Weiterbildungsbudgets, den Zugang zu Online-Lernplattformen oder die Festlegung von Zeitkontingenten für das Lernen während der Arbeitszeit umfassen.

Die Einführung innovativer Arbeitsmodelle wie „Top Sharing“ (Führung in Teilzeit) ist selbst eine Form des organisationalen Lernens, die oft nur zögerlich angenommen wird. Aktuelle Zahlen zeigen, dass selbst Grosskonzerne wie SAP oder Siemens zwar Pilotprojekte fahren, in der Breite aber oft noch unter zehn Prozent bei der Umsetzung solcher Modelle liegen. Dies verdeutlicht die kulturelle Trägheit und die Notwendigkeit, das Lernen neuer Zusammenarbeitsformen aktiv zu fördern. Ohne eine Kultur des ständigen Dazulernens werden die Potenziale von New Work nicht ausgeschöpft und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sowie die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter gefährdet.

Um zukunftsfähig zu bleiben, ist es unerlässlich, die Notwendigkeit des kontinuierlichen Lernens als festen Bestandteil der Arbeitskultur zu begreifen und zu fördern. Betrachten Sie die Gestaltung Ihrer Betriebsvereinbarung daher nicht als administrative Pflicht, sondern als strategische Investition in eine zukunftsfähige und rechtssichere Arbeitskultur, die den kontinuierlichen Wandel als Chance begreift.

Häufige Fragen zur Betriebsvereinbarung Homeoffice

Können Betriebsvereinbarungen über Home Office erzwungen werden?

Nein, eine Betriebsvereinbarung kann in der Regel nicht einseitig erzwungen werden. Der Spruch einer Einigungsstelle, die bei fehlender Einigung angerufen wird, wirkt nur dann unmittelbar, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat diesem freiwillig unterwerfen oder die Entscheidung anschliessend freiwillig als Betriebsvereinbarung in Kraft gesetzt wird.

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei mobilem Arbeiten?

Der Betriebsrat hat weitreichende Mitbestimmungsrechte gemäss § 87 Abs. 1 BetrVG. Dazu gehören insbesondere Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer, die Gestaltung der Arbeitszeit (Beginn, Ende, Pausen), die Anwendung von technischen Überwachungseinrichtungen, Regelungen zur Unfallverhütung sowie Grundsätze der Entgeltgestaltung.

Wie unterscheiden sich Homeoffice und mobile Arbeit rechtlich?

Der wesentliche Unterschied liegt in der Ortsbindung. Homeoffice bezeichnet in der Regel einen fest eingerichteten Telearbeitsplatz in der Privatwohnung des Arbeitnehmers, für den die Arbeitsstättenverordnung gilt. Mobile Arbeit hingegen ist ortsunabhängig; der Arbeitnehmer kann von jedem beliebigen Ort aus (z.B. Zug, Café) mit mobilen Endgeräten arbeiten, ohne dass ein fester Arbeitsplatz definiert ist.

Geschrieben von Elke Rosenbaum, Wirtschaftspsychologin und HR-Direktorin mit Schwerpunkt auf New Work, Recruiting und Organisationsentwicklung. Expertin für den demografischen Wandel in der Arbeitswelt.